Hausärzte

Bereich für Hausärztinnen / Hausärzte


Willkommen! Schön, dass Sie sich für das Kantonale Darmkrebs-Screening-Programm engagieren.


Vorgehen bei Überweisungen zur Darmspiegelung und Bestellung von Stuhltests:
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Zum ersten Mal hier?

Hier geht's zur Schulung und Registrierung

Patienten abmelden

Temporäre oder definitive Abmeldung vom Programm

Zuweisung Darmspiegelung

Für Darmspiegelungen

im Programm

Einladung anfragen

Mit Infobroschüre und Referenznummer für Registrierung

So funktioniert's



1. Prüfen



Sie prüfen, ob eine Person für eine Teilnahme am Screening-Programm berechtigt ist:


  • Wohnhaft im Kanton Bern
  • Alter zwischen 50-69 Jahren
  • Keine Darmspiegelung < 10 Jahre
  • Keine Abklärung von Beschwerden



2. Aufklären



Sie klären die Person über die obligatorische  online Selbstregistrierung auf.


Zur online Selbstregistrierung wird die Referenznummer aus dem Einladungsschreiben benötigt.
Für teilnahmeberechtigte Personen, welche noch keine Einladung erhalten haben, kann diese
hier oder telefonisch beim Screening-Büro bestellt werden.

Einladung bestellen

3. Zuweisen


Den Stuhltest kann die Person mit ihrer Referenznummer selbstständig direkt nach der Selbstregistrierung bestellen.


Eine Darmspiegelung im Programm melden Sie immer über das folgende Online-Formular an. Die Selbst-Registrierung durch die Person bleibt erforderlich.


Anmeldung / Zuweisung Darmspiegelung

Häufige Fragen der Hausärztinnen / Hausärzte

  • Meine Patientin / Mein Patient hat noch keine Einladung erhalten.

    Die Einladungen werden gestaffelt bis im Jahr 2027 versendet. Sie können Ihre Patientinnen und Patienten aber jederzeit einschliessen und für sie eine Einladung bestellen.  

  • Gibt es Infomaterial, das ich in meiner Praxis auflegen kann?

    Infomatierial wie beispielsweise Flyer und Infobroschüren für Ihre Praxis können Sie hier bestellen. 

  • Wer darf am Programm teilnehmen?

    Grundsätzlich teilnahmeberechtig sind im Kanton Bern wohnhafte Personen im Alter zwischen 50-69 Jahren.  Melden Sie bitte alle Personen, bei denen ein temporärer/definitiver Ausschlussgrund besteht, hier vom Programm ab. 


    Temporäre Ausschlussgründe: Temporär ausgeschlossen sind Personen, die vor weniger als 10 Jahren bereits eine Darmspiegelung hatten und/oder die aktuell unter abklärungsbedürftigen Symptomen leiden. 


    Definitive Ausschlussgründe: Definitiv ausgeschlossen sind Personen mit einem hohen Darmkrebsrisiko, die eine engmaschigere Überwachung brauchen (häufiger als alle 10 Jahre):


    • Personen, die selber Darmkrebs haben oder hatten
    • Personen mit Verwandten 1. Grades mit Darmkrebs <50 Jahren
    • Hochrisikoerkrankungen wie chronisch-entzündliche Darmerkrankungen
    • Bekannte familiäre Krebssyndrome wie HNPCC oder FAP

    Das Programm ist nicht geeignet für Personen, die wegen Begleiterkrankungen eine Lebenserwartung von weniger als 10 Jahren haben. 

  • Ist der Stuhltest gleich gut wie die Darmspiegelung um Darmkrebs im Frühstadium zu finden?

    Wenn der Stuhltest (OC Sensor) regelmässig alle 2 Jahre wiederholt wird, ist die Rate der Karzinome, die im Frühstadium entdeckt werden, gleich hoch wie bei der Darmspiegelung. Die kurze Antwort ist also JA.


    Wenn jemand wenig motiviert ist  eine Screening-Untersuchung zu machen, ist der wenig aufwändige Stuhltest oft auch aus praktischen Gründen eine sehr gute Lösung. 


    Adenome, insbesondere kleinere Adenome, werden mit dem Stuhltest weniger häufig entdeckt als mit der Darmspiegelung.

  • Wem ist der Stuhltest nicht zu empfehlen?

    Personen, die erstgradige Verwandte wie Eltern, Geschwister, Kinder haben, welche an Darmkrebs erkrankt sind, wird aktuell eine Darmspiegelung als Screening-Methode empfohlen. Auch hier gilt allerdings: wenn die Motivation zu einer Darmspiegelung fehlt, ist ein Stuhltest besser als gar kein Screening.

  • Meiner Patientin / Meinem Patienten wird empfohlen wegen familiären Risikofaktoren eine Darmspiegelung zu machen. Sie / Er will nicht. Kann ich sie / ihn zum Stuhltest anmelden?

    Personen, die erstgradige Verwandte wie Eltern, Geschwister, Kinder haben, welche an Darmkrebs erkrankt sind, wird aktuell eine Darmspiegelung als Screening-Methode empfohlen. Auch hier gilt allerdings: wenn die Motivation zu einer Darmspiegelung fehlt, ist ein Stuhltest auf jeden Fall besser als gar kein Screening.

  • Stuhltest bei antikoagulierten Patientinnen / Patienten?

    Der Stuhltest kann auch bei antikoagulierten Patientinnen/Patienten als Screening-Methode gewählt werden. Die Antikoagulation muss nicht pausiert werden. Dasselbe gilt für Menschen unter nicht-steroidalen Antirheumatika, oder Thrombozytenaggregationshemmern.


    Die Datenlage ist nicht ganz eindeutig: falls die Rate der positiven Stuhltests und der damit verbundenen Folge-Koloskopien unter Antikoagulation tatsächlich signifikant erhöht wäre, dann nur leicht.

  • Stuhltest bei prämenopausalen Frauen?

    Der Stuhltest sollte nicht während der Menstruation durchgeführt werden. 

  • Meine Patientin / Mein Patient wurde nach einer Darmspiegelung mit Biopsie aus dem Programm ausgeschlossen. Die Biopsie ist gutartig. Kann ich sie / ihn wieder einschliessen?

    Sie können über das Screening-Büro anfragen, dass Ihre Patientin / Ihr Patient in 10 Jahren wieder eingeladen werden soll, wenn:


    • die Histologie Lymphfollikel gezeigt hat
    • die Histologie hyperplastische Polypen im linken Hemi-Colon gezeigt hat
    • oder sonst eine benigne Histologie, die laut Empfehlung der Schweiz. Gesellschaft für Gastroenterologie (SGG) keine Kontroll-Koloskopie innerhalb der nächsten 10 Jahre braucht.
  • Meine Patientin / Mein Patient hatte einen positiven Stuhltest. Erfolgt nun die Darmspiegelung auch im Programm?

    Bei einem positiven Stuhltest, überweisen Sie Ihre Patientinnen und Patienten zu einer sekundären Darmspiegelung, die auch Franchise-befreit ist. Sie sollte innert 2 Monaten nach positivem Stuhltest stattfinden. Gehen Sie bei der Überweisung gleich vor, wie bei einer primären Darmspiegelung.


    Gibt es Befunde bei der Darmspiegelung, so stellen Sie sicher, dass weitere Abklärungen getroffen und Follow-up Untersuchungen angeordnet werden. 

  • Meine Praxis ist ausserhalb des Kantons Bern - kann ich trotzdem einschliessen?

    Wenn die interessierte Person zwischen 50-69 Jahren alt und im Kanton Bern wohnhaft ist, kann sie teilnehmen. Den Stuhltest kann sie direkt online bestellen, falls sie ihre Referenznummer vom Einladungsschreiben her kennt. Falls sie noch keine Einladung erhalten hat, so können Sie das Schreiben hier anfordern


    Wenn Sie sie zur Franchise-befreiten Darmspiegelung zuweisen möchten, ist das nur bei teilnehmenden Gastropraxen im Kanton Bern möglich. Verwenden Sie dazu das dafür vorgesehene Online-Formular.


    Ihre hausärztliche Beratung können Sie ausserhalb des Kantons Bern leider nicht Franchise-befreit mit den Programm-Tarifpauschalen abrechnen. 

  • Wie kann ich meine Beratung Franchise-befreit abrechnen?

    Alle Ärztinnen / Ärzte mit Berufsausübungsbewilligung im Kanton Bern sind berechtigt, die "Hausärzte-Funktion" der Beratung bezüglich Screening-Methode zu übernehmen. Zur Franchise-befreiten Abrechnung sind ausschliesslich Ärztinnen / Ärzte berechtigt, die dem Programm beigetreten sind. 


    Wenn Sie im Kanton Bern praktizieren und am Programm teilnehmen (hier geht's zur Registrierung) können Sie die Beratung Franchise-befreit in Ihrer Praxis abrechnen (System Tiers payant). Sie verwenden dafür die mit den Krankenkassen vereinbarten Tarifpauschalen: Tariftyp 003, Tarifziffer 19.1910.00.00 für eine persönliche Beratung; Tarifziffer 19.1910.00.30 für eine telefonische Beratung.

  • Wie oft kann ich eine Beratung Franchise-befreit abrechnen?

    Pro Patientin / Patient kann nur einmal alle 2 Jahre (beim Stuhltest) bzw. alle 10 Jahre (Koloskopie) eine Beratung über die Programm-Pauschale abgerechnet werden. Alle andern Beratungen müssen ausserhalb des Programms abgerechnet werden, worauf der/die PatientIn ausdrücklich hingewiesen werden muss, da keine Franchise-Befreiung besteht.

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